“Überfällig” – SPD Münster begrüßt Urteil zu Hartz IV Sanktionen

Bisher mussten Hartz-IV-Empfänger zum Teil drastische Kürzungen oder die vollständige Streichung ihrer Leistungen befürchten .Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt aber klargestellt, dass solche Minderungen mit dem Grundgesetz unvereinbar sind.

Mit Freude wurde das Urteil bei der SPD Münster aufgenommen. “Wenn Hartz IV das Existenzminimum für Menschen in Deutschland absichern soll, dann darf es unter keinen Umständen möglich sein, dieses durch Sanktionen derart zu kürzen, dass von diesem Minimum kaum noch etwas übrig bleibt. Das widerspricht unserem Verständnis von Menschenwürde”, kommentiert der Vorsitzende Robert von Olberg den Beschluss. “Demütigung bringt niemanden zu einem neuen Arbeitsplatz.”

Stellvertreterin Lena-Rosa Beste stimmt dem zu und sieht hierin jedoch nur einen ersten Schritt: “Das Urteil bezieht sich lediglich auf Sanktionen für über 25-jährige. Wir müssen nun Konsequenzen daraus ziehen und endlich die verschärften Sanktionen für junge Menschen abschaffen anstatt darauf zu warten, bis auch diese gerichtlich gekippt werden.”